8. Vergabe Gabriele Münter Preis 2025

Die achte Vergabe des Gabriele Münter Preises im Jahr 2025 ist bereits abgeschlossen. Die Übersicht über die 40 Künstlerinnen der Longlist sowie die sechs Künstlerinnen der Shortlist finden Sie hier. Mehr Informationen zur Preisträgerin finden Sie hier. Die begleitende Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz findet vom 27. September bis zum 16. November 2025 statt.

STRUKTUR DES GABRIELE MÜNTER PREISES

Der Gabriele Münter Preis ist europaweit der einzige Kunstpreis, der sich ausschließlich an Bildende Künstlerinnen ab einem Alter von 40 Jahren richtet. Am 10. März 2025 wurde der Gabriele Münter Preis bei einer feierlichen Preisverleihung in der Akademie der Künste (Berlin) zum achten Mal vergeben. Alle Informationen zum vorangegangenen Bewerbungsprozess und zur Struktur des Gabriele Münter Preises finden Sie auf dieser Seite.

AG Gabriele Münter Preis

Die Arbeitsgemeinschaft Gabriele Münter Preis setzt sich aus Delegierten der Verbände Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Bundesverband), Deutscher Künstlerbund und GEDOK (Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden) zusammen:

BBK Bundesverband
Dagmar Schmidt – Sprecherin
Doris Granz
Jutta Pelz

Deutscher Künstlerbund
Cornelia Rößler – Sprecherin
Sandra Becker
Annebarbe Kau

GEDOK
Christine Düwel – Sprecherin
Gerlinde Förster
Susanne Meier-Faust

Jury Gabriele Münter Preis 2025

Die Jurymitglieder des Gabriele Münter Preises 2025 wurden von der AG Gabriele Münter Preis berufen. Die Jury setzt sich aus einem interdisziplinär agierenden Team bestehend aus international erfahrenen Künstlerinnen und Kuratorinnen zusammen. Zum Jurierungsstart bestand die Jury aus acht Personen. Aus gesundheitlichen Gründen musste sich ein Jurymitglied nach der ersten Wertungsrunde aus der Jurytätigkeit zurückziehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Person nicht namentlich genannt werden möchte.

Die Jury des Gabriele Münter Preises 2025
Ina Bierstedt, Künstlerin
Ahu Dural, Künstlerin
Nezaket Ekici, Künstlerin
Dr. Nadia Ismail, Leiterin Kunsthalle Giessen
Dr. Christine Litz, Direktorin Museum für Neue Kunst Freiburg
Beate Passow, Künstlerin
Anja Richter, Leiterin Museum Gunzenhauser

Ablauf der Jurierung des Gabriele Münter Preises
Die Jurierung des Gabriele Münter Preises erfolgte in einem mehrstufigen und strukturierten Verfahren, das auf klar definierten Bewertungskriterien basierte. Ziel war es, eine faire und differenzierte Auswahl der Künstlerinnen sicherzustellen. Basis für die Juryentscheidung waren allein die Unterlagen, die über das Gabriele Münter Preis-Bewerbungsportal fristgerecht von den Bewerberinnen eingereicht wurden.

Formale Prüfung durch das Projektbüro
Alle eingegangenen Bewerbungen wurden im Vorfeld auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Nur Bewerberinnen, die die formalen Anforderungen erfüllt haben, wurden für die Jurierung zugelassen. Bewerben konnten sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die als Einzelkünstlerin oder in einem Künstlerinnenkollektiv tätig sind, im Jahr der Ausschreibung bereits mindestens 40 Jahre (d.h. Jahrgang 1983 oder älter) waren und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die Jury sichtete und bewertete daraufhin alle zugelassenen Bewerbungen über das digitale Juryportal.

Jurierungsphasen

Erste Wertungsrunde:

  • Die Bewerbungen wurden per Zufallsprinzip in zwei Gruppen aufgeteilt, d.h. je vier Jurymitglieder haben die Hälfte aller Bewerbungen bewertet. Die Bewertungen der jeweils anderen Jurorinnen waren im Bewertungsprozess vorerst nicht sichtbar. Somit wurde jede Bewerbung in der ersten Wertungsrunde von vier Personen unabhängig bewertet.
  • Die Ergebnisse der Bewertungen (ausschlaggebend ist hier die Summe der Punkte aller Jurorinnen pro Bewerbung) wurden in einer Diskussionsrunde besprochen. Anschließend wurde in der großen Runde demokratisch über die zugelassenen Bewerbungen für die nächste Wertungsrunde abgestimmt. 417 Bewerbungen wurden für die nächste Wertungsrunde zugelassen.

Zweite Wertungsrunde:

  • In dieser Phase entschied die Jury über die 40 Künstlerinnen der Longlist. Dafür wurden in dieser Runde alle verbliebenen Bewerbungen von allen Jurymitgliedern bewertet. Die Punkte aus der ersten Wertungsrunde wurden zurückgesetzt und es wurde erneut individuell bewertet.
  • Die Ergebnisse der Bewertungen (ausschlaggebend ist hier die Summe der Punkte aller Jurorinnen pro Bewerbung) wurden gemeinsam diskutiert und anschließend wurde demokratisch über die 40 Künstlerinnen der Longlist abgestimmt.

Dritte Wertungsrunde:

  • In dieser Phase entschied die Jury über die sechs Künstlerinnen der Shortlist sowie die Preisträgerin. Alle verbliebenen 40 Bewerbungen wurden in dieser Runde von allen Jurymitgliedern bewertet. Dafür wurden die Punkte zurückgesetzt und erneut individuell bewertet.
  • Die Ergebnisse der Bewertungen wurden gemeinsam diskutiert und anschließend demokratisch über die sechs Künstlerinnen der Shortlist und über die Preisträgerin abgestimmt.
  • Das Prinzip folgte den gleichen Standards wie in der zweiten Wertungsrunde.

Bewertungskriterien:
Entscheidungsgrundlagen waren die künstlerische Exzellenz, Originalität, konzeptuelle Schlüssigkeit, Vieldeutigkeit sowie die Wiedererkennbarkeit des künstlerischen Werks. Darüber hinaus legten die Jury-Mitglieder gemeinsam folgende zusätzliche Merkmale für eine einheitliche, strukturierte Bewertungsskala fest: Alleinstellungsmerkmal, Internationalität und Diversität. Als bundesweites Förderprogramm wurde auf eine ausgewogene Verteilung auf verschiedene Bundesländer geachtet.

Diese mehrstufige und transparente Vorgehensweise gewährleistete eine fundierte und faire Entscheidung im Sinne der künstlerischen Qualität und der Ziele des Gabriele Münter Preises.

Bewerbung

Gabriele Münter Preis 2025
Bewerbungszeitraum 3. Juli – 29. September 2024

Teilnahmebedingungen
Bewerben konnten sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die

  • als Einzelkünstlerin oder in einem Künstlerinnenkollektiv tätig sind,
  • im Jahr der Ausschreibung bereits mindestens 40 Jahre (d.h. Jahrgang 1983 oder älter) sind
  • und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Preis, Preisvergabe und Präsentation
Der Gabriele Münter Preis wird im Frühjahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin erhält, neben dem Preisgeld, zusammen mit den Künstlerinnen der Shortlist im Herbst 2025 eine Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz. Zur Ausstellung erscheint eine Publikation. Das Museum Gunzenhauser besitzt neben dem Lenbachhaus in München eine bedeutende Sammlung von Arbeiten Gabriele Münters. Als eine der europäischen Kulturhauptstädte 2025 steht die Stadt Chemnitz zudem als attraktiver Kulturort im Fokus.

Jury und Auswahlverfahren
Die Preisträgerin wird durch eine unabhängige Jury, die von den Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK berufen wird, ermittelt. Die Jury besteht aus international erfahrenen Künstler:innen und Kurator:innen. In einem mehrstufigen Verfahren nominiert die Jury aus den Bewerbungen eine Longlist von 40 Künstlerinnen. Aus dieser Longlist wählt die Jury eine Shortlist von sechs Künstlerinnen und unter diesen Künstlerinnen die Preisträgerin aus.

Bewertungskriterien der Jury sind insbesondere z.B.

  • Künstlerische Exzellenz
  • Originalität und Eigenständigkeit eines künstlerischen Werkes
  • Konzeptuelle Schlüssigkeit und Stringenz
  • Vieldeutigkeit und Komplexität des Werks
  • Wiedererkennbarkeit im Werkzusammenhang

Bewerbungsmodalitäten
Die Bewerbungsphase für die 8. Vergabe des Gabriele Münter Preises 2025 ist bereits abgeschlossen. Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen war bis zum 29. September 2024 möglich.

  • Bewerbungen per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
  • Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle künstlerische Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Künstler:innenverband (z.B. BBK, GEDOK, Deutscher Künstlerbund) oder der KSK-Mitgliedschaft im Bereich Bildende Kunst nachgewiesen werden.
  • Folgende Berufsgruppen sind von der Bewerbung ausgeschlossen: Szenografinnen, Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen sowie Designerinnen.
  • Voraussetzung für die Jurierung sind vollständig ausgefüllt und fristgerecht abgegebene Bewerbungsunterlagen.
  • Es darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbung führt zum Ausschluss.
  • Der Rechtsweg ist im Bewerbungsverfahren wie gegen die Entscheidungen der Jury ausgeschlossen.

    Zeitplan
    Ausschreibungsphase: 3. Juli – 29. September 2024
    Juryentscheidung und Bekanntgabe der Longlist: November 2024
    Juryentscheidung und Bekanntgabe der Shortlist: Januar 2025
    Preisverleihung: Frühjahr 2025
    Ausstellung: Herbst 2025

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