STRUKTUR DES GABRIELE MÜNTER PREISES

Der Gabriele Münter Preis ist europaweit der einzige Kunstpreis, der sich ausschließlich an Bildende Künstlerinnen ab einem Alter von 40 Jahren (Jahrgang 1983 oder älter) richtet. Im Jahr 2025 wird der Gabriele Münter Preis zum achten Mal vergeben. Die Bewerbungsphase ist bereits abgeschlossen (3.7.-29.9.2024). Die Longlist wurde im November 2024 bekanntgegeben. Die Shortlist wurde im Januar 2025 bekanntgegeben.

Bewerbung

Gabriele Münter Preis 2025
Bewerbungszeitraum 3. Juli – 29. September 2024

Teilnahmebedingungen
Bewerben konnten sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die

  • als Einzelkünstlerin oder in einem Künstlerinnenkollektiv tätig sind,
  • im Jahr der Ausschreibung bereits mindestens 40 Jahre (d.h. Jahrgang 1983 oder älter) sind
  • und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Preis, Preisvergabe und Präsentation
Der Gabriele Münter Preis wird im Frühjahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin erhält, neben dem Preisgeld, zusammen mit den Künstlerinnen der Shortlist im Herbst 2025 eine Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz. Zur Ausstellung erscheint eine Publikation. Das Museum Gunzenhauser besitzt neben dem Lenbachhaus in München eine bedeutende Sammlung von Arbeiten Gabriele Münters. Als eine der europäischen Kulturhauptstädte 2025 steht die Stadt Chemnitz zudem als attraktiver Kulturort im Fokus.

Jury und Auswahlverfahren
Die Preisträgerin wird durch eine unabhängige Jury, die von den Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK berufen wird, ermittelt. Die Jury besteht aus international erfahrenen Künstler:innen und Kurator:innen. In einem mehrstufigen Verfahren nominiert die Jury aus den Bewerbungen eine Longlist von 40 Künstlerinnen. Aus dieser Longlist wählt die Jury eine Shortlist von sechs Künstlerinnen und unter diesen Künstlerinnen die Preisträgerin aus.

Bewertungskriterien der Jury sind insbesondere z.B.

  • Künstlerische Exzellenz
  • Originalität und Eigenständigkeit eines künstlerischen Werkes
  • Konzeptuelle Schlüssigkeit und Stringenz
  • Vieldeutigkeit und Komplexität des Werks
  • Wiedererkennbarkeit im Werkzusammenhang

Bewerbungsmodalitäten
Die Bewerbungsphase für die 8. Vergabe des Gabriele Münter Preises 2025 ist bereits abgeschlossen. Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen war bis zum 29. September 2024 möglich.

  • Bewerbungen per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
  • Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle künstlerische Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Künstler:innenverband (z.B. BBK, GEDOK, Deutscher Künstlerbund) oder der KSK-Mitgliedschaft im Bereich Bildende Kunst nachgewiesen werden.
  • Folgende Berufsgruppen sind von der Bewerbung ausgeschlossen: Szenografinnen, Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen sowie Designerinnen.
  • Voraussetzung für die Jurierung sind vollständig ausgefüllt und fristgerecht abgegebene Bewerbungsunterlagen.
  • Es darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbung führt zum Ausschluss.
  • Der Rechtsweg ist im Bewerbungsverfahren wie gegen die Entscheidungen der Jury ausgeschlossen.

    Zeitplan
    Ausschreibungsphase: 3. Juli – 29. September 2024
    Juryentscheidung und Bekanntgabe der Longlist: November 2024
    Juryentscheidung und Bekanntgabe der Shortlist: Januar 2025
    Preisverleihung: Frühjahr 2025
    Ausstellung: Herbst 2025

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