HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die
- als Einzelkünstlerin oder in einem Künstlerinnenkollektiv tätig sind,
- im Jahr der Ausschreibung bereits mindestens 40 Jahre (d.h. Jahrgang 1983 oder älter) sind
- und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 29. September 2024, 23:59 Uhr (GMT+2) über das Onlinebewerbungsportal einzureichen.
Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie im Login Bereich Ihr Passwort zurücksetzen. Klicken Sie hierfür auf „Passwort vergessen“ und setzen Sie Ihr Passwort zurück. Setzen Sie anschließend den Code, den Sie per Email erhalten, ein und wählen ein neues Passwort.
Was muss ich einreichen?
Einzureichen ist folgendes: Tabellarischer Lebenslauf (max. 2000 Zeichen), Auflistung bisheriger Ausstellungen (max. 3000 Zeichen), Beschreibung der künstlerischen Arbeit (max. 2000 Zeichen), exemplarische Abbildungen Ihrer Arbeit (min. 5 – max. 10, JPG, je max. 5 MB)
Voraussetzung für die Bewerbung ist der Nachweis der künstlerischen Professionalität. Diese kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle künstlerische Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Künstler:innenverband (z.B. BBK, GEDOK, Deutscher Künstlerbund) oder der KSK-Mitgliedschaft im Bereich Bildende Kunst belegt werden. Im Bewerbungsportal wählen Sie hierfür die zutreffenden Kategorien aus (Mehrfachauswahl möglich). Der schriftliche Nachweis muss nicht hochgeladen werden, sollte jedoch bei Rückfragen vorzeigbar sein.
Was kann ich an optionalen Informationen zusätzlich einreichen?
Kann ich meinen Antrag weiterbearbeiten?
Sie können Ihren Antrag so lange online bearbeiten, bis Sie ihn fristgerecht (spätestens bis 29. September 2024 um 23:59 Uhr) eingereicht haben. Dafür können Sie sich einfach im Bewerbungsportal ein- und ausloggen. Ihr Antrag wird automatisch zwischengespeichert. Erst wenn Sie am Ende des Antrags auf „Angaben überprüfen“ und anschließend auf „Einreichen“ klicken, ist ihr Antrag eingereicht und kann nicht mehr verändert werden.
Wann ist mein Antrag vollständig?
Ihr Antrag ist vollständig, wenn Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt, die Erklärungen abgegeben und den Antrag eingereicht haben.
Ausfüllen müssen Sie folgende Pflichtfelder: Angaben zu Ihrer Person, Nachweise über die künstlerische Professionalität (z.B. abgeschlossenes Kunststudium, professionelle künstlerische Praxis, Mitgliedschaft in einem Künstler:innenverband oder KSK-Mitgliedschaft im Bereich Bildende Kunst), tabellarischer Lebenslauf (max. 2000 Zeichen), Auflistung bisheriger Ausstellungen (max. 3000 Zeichen), Beschreibung der künstlerischen Arbeit (2000 Zeichen), exemplarische Abbildungen Ihrer Arbeit (min. 5 – max. 10, JPG, je max. 5 MB, inkl. der passenden Bildunterschriften und Bildrechte).
Ich habe den Antrag zu 100 % ausgefüllt. Ist er jetzt schon eingereicht?
Nein. Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben überprüfen (und ggf. korrigieren). Anschließend drücken Sie auf „EINREICHEN“. Erst dann ist der Antrag bei uns eingegangen.
Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung folgt direkt im Anschluss per Email, bitte checken Sie Ihren Posteingangs- und Spamordner.
Kann ich Unterlagen nachreichen?
Änderungen und Nachträge zu Ihrer Bewerbung sind nach Einreichung nicht möglich. Sollte es vorher zu Problemen kommen, können Sie sich an uns wenden: gmp@bbk-bundesverband.de.
Wann bekomme ich eine Antwort?
Wenn Sie Ihre Bewerbung erfolgreich über das Onlinebewerbungsportal eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung per Email, dass die Bewerbung eingegangen ist. Im Oktober 2024 beginnt die Jurierung für den Gabriele Münter Preis 2025 durch eine unabhängige Jury, bestehend aus international erfahrenen Künstler:innen und Kurator:innen. In einem mehrstufigen Verfahren nominiert die Jury aus den Bewerbungen eine Longlist von 40 Künstlerinnen. Aus dieser Longlist wählt die Jury eine Shortlist von sechs Künstlerinnen und unter diesen Künstlerinnen die Preisträgerin aus. Die Longlist wird voraussichtlich im November 2024 und die Shortlist im Januar 2025 bekannt gegeben. Alle Bewerberinnen werden über die Entscheidung der Jury per Email informiert. Die Gewinnerin wird im März 2025 bei der Preisverleihung bekannt gegeben.
Ich finde keine Antwort auf meine Frage. Was nun?
Wenn Sie weitere Fragen zum Gabriele Münter Preis und dem Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich per Email gmp@bbk-bundesverband.de oder telefonisch unter 030-20619697 bei uns melden. Sie wollen auf dem Laufenden bleiben und regelmäßig Informationen zum Gabriele Münter Preis erhalten? Folgen Sie uns auf Instagram oder melden Sie sich zum Newsletter an. Alle Links dazu finden Sie ganz unten auf dieser Seite.